
Der Tatort: In dieser Tiefgarage geschah am 26. Januar ein Missbrauch. Der Täter wurde am 14. Juli 2011 verhaftet.
Das Kind kommt an diesem Mittwoch Ende Januar nicht pünktlich nach Hause. Draußen ist es trocken und kalt, die Familie hat Stress, der jüngste Sohn zahnt, Schlaf ist Mangelware und gleich steht auch noch ein Termin im Kindergarten an.
15.30 Uhr. Wo bleibt das Kind?
15.45 Uhr. Kein Kind. Immer noch nicht. Der Schulweg ist nicht lang, seit den Osterferien 2010 geht die 7-Jährige ihn alleine. In dieser Zeit kam sie zwei Mal zu spät:. Einmal hatte sie einen Strauss Blumen gepflückt, ein andermal hatte sie einen Schneemann gebaut. Sonst immer pünktlich. Heute nicht. Sorgen tauchen auf. Dann, endlich. öffnet sich um 16 Uhr die Tür.
Das Kind ist da. Endlich.
Der Albtraum beginnt.
„Wo warst du?“ will die Mutter wissen.
„Ich habe einen Mann kennengelernt“, sagt das Kind.
Er habe sie mitnehmen wollen, sagt sie noch. Sie habe sich dann losgerissen und sei weggerannt. Mehr sagt sei zunächst nicht.
Wie sich Monate später zeigte, hatte das Kind tatsächlich einen Mann kennengelernt. Er hatte das Mädchen angesprochen, mit ihr auf einer Mauer gesessen, war dann mit ihr in die Tiefgarage des Hauptzollamtes gegangen und hatte das Kind dort sexuell missbraucht. Bei dem Täter handelt es sich um einen ehemals Sicherungsverwahrten, der aufgrund der EU-Rechtssprechung frei gekommen und nach Dortmund gezogen war. Zunächst war der Mann 24 Stunden am Stück überwacht worden. Jetzt, etwas mehr als vier Monate später, ist die Überwachung komplett eingestellt. Lediglich ein Handy zu seiner Ortung soll er immer dabei haben. Das Handy hat er dabei.
An diesem Mittwoch, dem 26. Januar, weiß die Mutter all das nicht. Sie weiß nur, das da etwas war. Und sie will Hilfe.
Die Mutter ruft bei der Polizei an, schildert ihren Verdacht und erhält, so sagt sie es später, die Auskunft, dass die Polizei sich melden werde. In einem späteren Vermerk der Polizei steht, dass die Mutter sich gemeldet habe. Von eingeleiteten Maßnahmen steht dort nichts.
Als das Kind sich am Mittwoch Abend weiter öffnet und den Eltern unter anderem von einem Biss in ihren Schritt berichtet, meldet sich die Mutter erneut bei der Polizei und erhält dort die Auskunft, dass sie doch bitte selber die Anziehsachen des Kindes zur Seite zu legen, die würde man am nächsten Tag sicherstellen. Das zuständige Kommissariat würde sich bei der Familie melden. So steht es auch in dem polizeilichen Vermerk.
Einen Tag später meldet sich also vormittags eine Polizistin, sie will einen Termin für den nächsten Tag vereinbaren. Auch ihr erzählt die Mutter, dass ihre Tochter weitere Details der Tat erzählt hatte. Die Beamtin, eine unter anderem für Kinderbefragungen geschulte Kriminalhauptkommissarin, zieht den Termin vor, die Mutter möge doch bitte noch an diesem Tag nach der Schule mit der Tochter vorbeikommen. Das geschieht.
Die Chemie zwischen den beiden Frauen scheint von Anfang an nicht zu stimmen, zudem ist das Kind unsicher, denn es durfte zwei Dinge eigentlich nicht tun: Ihren direkten Heimweg verlassen und mit fremden Männern mitgehen. Beides hat sie, wenn auch nicht freiwillig, getan. Und fühlt sich selber schuldig. Die Siebenjährige ist verunsichert.
Die Mutter wird aus dem Vernehmungszimmer herausgebeten.
Dann schildert das Kind die Variante eines möglichen Missbrauchs, das zwar wesentliche Elemente der Tat enthält – was geschehen ist, wie der Mann sich genannt habe („Andreas“) und wo man gemeinsam gesessen habe – in anderen Dingen aber auch unstimmig und, wie sich später zeigen wird, falsch ist. Die Beamtin wird skeptisch.
Der Siebenjährigen wird eine Zeichnung vorgelegt, auf der sie erklären soll, wo der Fremde sie angesprochen und wo er sie missbraucht hat. Die Zeichnung, sie wird auf einem Blatt Papier aus der Hand heraus gezeichnet, ist nicht korrekt, es fehlen Querstraßen. Das Kind gibt falsche Orte an. Der Zweifel wächst.
Spätestens jetzt stehen sich zwei Seiten gegenüber, die eigentlich zusammenarbeiten müssten: Da ist auf der einen Seite die Mutter, die glaubt, dass ihr Kind, dem etwas angetan wurde, falsch befragt wurde. Und da ist andererseits die Beamtin, die aus den verschiedenen und widersprüchlichen Aussagen des Mädchens und den falschen Ortsangaben einen falschen Schluss zieht.
In den Akten heißt es später: „Letztendlich bleiben hier erhebliche Zweifel an den Schilderungen der …., wobei nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann, dass das Kind in sexueller Art und Weise missbraucht worden ist.“ Dann wird eine DNA-Probe genommen.
Für den nächsten Tag wird ein Ortstermin anberaumt, an dem man gemeinsam die Strecke ablaufen möchte. Als die Eltern mit dem Kind zu dem Termin kommen, treffen sie auf die Beamtin. Die teilt ihnen mit, dass eine gemeinsame Begehung unnötig sei, sie habe Fotos gemacht, die könne man gemeinem betrachten. Die Fotos finden sich in den polizeilichen Akten. Das Problem, das daraus entsteht, ist, dass die Bilder weder den Tatort erfassen noch die Stelle zeigen, an dem das Mädchen mit dem Mann auf der Mauer gesessen hatte.
Erneut kommt es so zu Widersprüchen, das Klima zwischen den Parteien wird nicht besser und die falsche Tatschilderung nicht richtiger.
Die Beamtin hält die Geschichte offenbar für ausgedacht.
Die Eltern haben essentielle Sorgen um ihre Tochter.
Das Kind ist sieben Jahre alt und hat das Gefühl, etwas falsch gemacht zu haben.

Die Mutter mit dem jüngsten Kind.
Die Eltern geben später an, dass die Polizistin bei der Verabschiedung angemerkt habe, dass sie die Schilderung der Tat prüfen würde. Sollten die Angaben des Kindes sich als falsch herausstellen, würde sie empfehlen, das Verfahren einzustellen und die DNA-Probe nicht weiterleiten.
Auf die simple Idee, die Handy-Daten eines Mannes, der wegen Kindesmissbrauchs in mehreren Fällen eigentlich noch in Sicherungsverwahrung sitzen würde, weiterhin als hochgradig rückfallgefährdet gilt und nicht mehr überwacht wird, mit einem möglichen Tatort abzugleichen, kommt offenbar niemand.
Die DNA bleibt zunächst, wo sie ist.
Die Eltern, die das nicht verstehen, gehen den Weg am Freitag selber mit dem Mädchen ab. Bei diesem Gang scheint plötzlich alles schlüssig, das Kind zeigt den richtigen Tatort, der Vater ruft erneut die Polizei an und will einen Beamten vor Ort haben. Er wird darauf hingewiesen, sagt er später, dass das Hinauskommen der Beamten Geld koste. Schließlich kommt dennoch – nach einem weiteren Anruf – ein Polizist hinaus, der sich das Geschehen noch einmal erklären lässt.
Dann geschieht – nichts.
Zwölf Tage nach der Tat leiten die Eltern eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Kriminalhauptkommissarin ein.
Knapp einen Monat nach der Tat bekommt die Familie Post von der Staatsanwaltschaft Dortmund. Das Verfahren ist eingestellt. In dem Schreiben heißt es unter anderem: „Weitere Ermittlungsmöglichkeiten liegen zurzeit nicht vor“. Die Eltern verstehen die Welt nicht mehr, für sie sind längst noch nicht alle Ansätze ausreichend untersucht.
Wiederum fünf Tage später meldet sich der Vorgesetzte der Beamtin und möchte mit den Eltern über die Dienstaufsichtsbeschwerde sprechen. Er kommt am 28. Februar abends bei den Eltern vorbei, hört sich ihre Sorgen an und es kommt zu einer Art Geschäft: Wenn die Eltern die Beschwerde fallen lassen würden, würde der Vorgesetzte dafür sorgen, dass die Ermittlungen weiter laufen würden und die DNA, die beim Kind gefunden wurde, nach Düsseldorf verschickt würde. Die Mutter erwähnt in diesem Gespräch, so sagt sie, dass es da doch diesen ehemaligen Sicherungsverwahrten gebe, der sich an Kindern vergangen habe und in Dortmund lebe. Der Vorgesetzte habe das als Angstmacherei und Polemik der Presse bezeichnet.
Fakt ist, dass die Probe am 3. März, also vier Tage nach dem Treffen von Vorgesetztem und Eltern, an das Landeskriminalamt zur Untersuchung geschickt wurde. Das geht aus einer Notiz auf dem so genannten Sicherstellungsprotokoll des Beweismaterials hervor.
36 Tage nach einer Sexualstraftat und eine Dienstaufsichtsbeschwerde später wird diese Probe also mit niedriger Priorität nach Düsseldorf versandt. Auf die Idee, die Handydaten des Mannes zu prüfen oder dem Kind ein Bild vorzulegen, kommt weiterhin niemand.
Am 14. Juli 2011, klingelt bei der Mutter das Handy. Eine weitere Polizistin, eine sogenannte Opferschutzbeauftrage, meldet sich bei der Mutter. Man wolle, so sagt die Beamtin, nicht, dass die Eltern es aus der Presse erfahren, aber die eingeschickte DNA-Probe habe zu einem Treffer geführt, der Täter sei verhaftet. Das ist ein normales Procedere.
Dass es sich bei diesem Täter um den ehemals Sicherungsverwahrten handelte, erfuhr die Mutter dann am selben Tag im Radio.
Als die Polizei am 14. Juli von dem Treffer im Landeskriminalamt erfährt, wird der Täter von einem Beamten angerufen, er möge doch bitte für einen Abgleich seiner Geodaten in einer Polizeiwache vorstellig werden. Der 49-Jährige tut, was er soll. Dann wird er in der Polizeiwache festgenommen.
Zunächst leugnet er die Tat, schließlich gesteht er.
Nach der Tat wurden 15 Fälle überprüft, bei denen der Mann nach Ende seiner Überwachung durch die Polizei sich möglicherweise Kindern genähert haben soll. In zwei Fällen gilt er als wahrscheinlicher Täter. Beide Taten geschahen vor dem 26. Januar. Dem Tag, an dem das Kind missbraucht wurde.
Die Polizei möchte sich im Moment zu den Geschehnissen nicht äußern. In diesem Fall, der intensiv geprüft werde, gebe es eine Berichtspflicht an das Innenministerium. Diesem Bericht möchte man nicht vorgreifen.
Laut einem Sprecher der Staatsanwaltschaft Dortmund gab es im Februar in der Staatsanwaltschaft die Einschätzung, dass keine Straftat vorgelegen habe. Darum habe man das Verfahren eingestellt.
Der Sprecher: „Im Nachhinein war das falsch.“
Hinweise, ob der Mann sich nach der Tat weiteren Kindern “strafbewehrt” genähert habe, lägen derzeit nicht vor.
Diese Geschichte erschien in fast identischer Form in der Lokalausgabe der Dortmunder RN. Sie ist ein eine Folgegeschichte einer Zusammenfassung, die an gleicher Stelle erschien. Damals stand bei meiner Recherche im Vordergrund, wie es eigentlich dazu kommen konnte, dass ein als hochgefährlich eingestufter Sexualstraftäter aus der Sicherungsverwahrung entlassen wurde und nach Dortmund kam. Im Vordergrund stand aber, welche Entscheidungen getroffen oder nicht getroffen wurden, so das der Mann nach knapp vier Monaten trotz unveränderter Sicherheitseinstufung nicht mehr überwacht wurde.
Nach dieser Berichterstattung meldete sich dann die Mutter.